Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 18. November 2020 wenden sich die Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 11 mit der im Ratssystem zur Verfügung gestellten Mail an den Ersten Bürgermeister und den Gemeinderat des Marktes Neubrunn.

 

Die Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 11 weisen darauf hin, dass auch an ihrem Grundstück ein Teilstück der Stadtmauer verläuft. Dieses Teilstück wurde in der derzeit durchgeführten Sanierung nicht berücksichtigt. Wie aus der Mail entnommen werden kann bemängeln die Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 11, dass im Rahmen der Sanierung der historischen Dorfmauer auch ein Teilstück, welches nicht der historischen Dorfmauer zuzuordnen ist, mitsaniert wurde. Auf diesen Umstand wurde laut Mail seitens der mitteilenden Eigentümer der Erste Bürgermeister informiert.

 

Der Sanierungsumfang wurde nach einer Besichtigung mit dem Denkmalamt und der unteren Denkmalbehörde abgestimmt und aufgrund dieser Abstimmung auch seitens des Marktes Neubrunn im Rahmen der Einholung entsprechender Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse und Stellung von Förderanträgen u. a. beim Landesamt für Denkmalschutz umgesetzt. Seitens des ausführenden Büros wurde und wird der Kontakt zum Denkmalamt gehalten und abweichende Maßnahmen grundsätzlich mit diesem abgestimmt. Über den erweiterten Eingriff in das Mauer im weiteren Verlauf wurde in der Sitzung vom 07.10.2020 berichtet.

 

Hinsichtlich des Hinweises, dass in einem baurechtlichen Schreiben an Frau Kohl, wie diese zutreffend anmerkt, die Stadtmauer erwähnt wird, wird ausgeführt, dass dieser Hinweis aufgrund der Einfriedungsanfrage und der im Lageplan ersichtlichen Grundstückseinzeichnung der Stadtmauer seitens der Bauverwaltung nachrichtlich erfolgte. Warum die Bauverwaltung für einen baurechtlichen Hinweis nunmehr durch dieses Schreiben gerügt wird, kann dahingestellt bleiben.

 

Hinsichtlich des an das Grundstück, Hauptstraße 11 angrenzenden Grundstücks mit einem weiteren Teilstück der Dorfmauer kann mitgeteilt werden, dass dieses derzeit in den beantragten und beauftragten Sanierungsarbeiten, wie auch weitere noch verbliebene Teilstücke nicht enthalten ist. Aufgrund des Kostenumfangs der Sanierung und des zeitlichen Rahmens der Ausführung wurden nicht alle Teilstücke in die Sanierung aufgenommen. Die einzelnen Sanierungsstücke wurden dem Gemeinderat bei der Zustimmung zur beantragten denkmalsrechtlichen Erlaubnis dargelegt und vorher, wie dem Gremium berichtet, mit dem Vertreter des Denkmalamtes besichtigt. Die weiteren verbliebenen Teilstücke können in den nächsten Jahren gerne ebenfalls, sofern eine denkmalrechtliche Erlaubnis erlangt werden kann, der Sanierung zugeführt werden. Es wurden im beantragten Sanierungsumfang zunächst die bekannten sanierungsbedürftigsten Teilstücke aufgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht weitere Teilstücke der Sanierung zugeführt werden können.

 

Inwieweit das Gremium den in der Mail vorgeschlagenen Ortstermin zur Besichtigung vor einer weiteren Beratung vornehmen möchte, bitten wir festzulegen, damit dieser an einem Nachmittag vor der nächsten Gemeinderatssitzung per Ladung anberaumt werden kann.

 

Weitergehende Ausführungen zum Sachverhalt aus Sicht des Baustellenablaufes wird der Erste Bürgermeister in der Sitzung mündlich vortragen.

Das weitere Vorgehen ergibt sich aus der Beratung des Gremiums, daher ergeht zunächst kein Beschlussvorschlag.

 

Der Gemeinderat schlägt zunächst eine Ortseinsicht vor, um die Thematik besser beurteilen zu können.


Beschluss:

 

Es wird ein Ortstermin anberaumt. Der Tagesordnungspunkt wird dann in einer weiteren Sitzung behandelt.