Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Verkehrsschau am 17.11.2020 wurden verschiedene Themen angesprochen und erörtert:

 

1. Einmündungsbereich Unteraltertheimer Straße / Hauptstraße

 

Die Parksituation im Einmündungsbereich bzw. im direkten Anschluss daran führt zu verkehrskritischen Situationen. Seitens der Polizei wurde signalisiert, dass eine Kennzeichnung mit einer Zickzacklinie im Bereich von 2 Autolängen ab der Kreuzung, welche ein Parken untersagt, mitgetragen würde. Sofern eine Umsetzung dieser gewünscht ist, müsste dies an den Landkreis als Träger der Straßenbaulast herangetragen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die Zickzacklinie in Absprache mit dem Straßenbaulastträger anzubringen.

 

Die Zickzacklinien sollen an jeder Kreuzung Hauptstraße / Unteraltertheimer Straße / Triebsweg angebracht werden.

 

2. „Gehwege“, welche als Mehrzweckstreifen ausgeführt sind.

 

Durch die Ausbildung wie z.B. im Bereich der Lindenstraße kann der Mehrzweckstreifen sowohl von den Fußgängern als auch vom ruhenden Verkehr genutzt werden. Hierdurch entstehen unweigerlich Reibungspunkte. Wenn dieser Mehrzweckstreifen lediglich vom fußläufigen Verkehr genutzt werden soll, müsste dies entsprechend durch eine Beschilderung angeordnet werden. Dies würde angesichts der in weiten Bereichen bereits gegeben Mehrzweckstreifen zu einem nicht zu unterschätzenden „Schilderwald“ führen. Es ist hier daher das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gefordert.

 

Es wird vorgeschlagen von einer Beschilderung abzusehen.

 

 

3. Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten

 

Seitens der Polizei wird die bereits in der Vorlage der Verwaltung zum Antrag von Frau Schlagmüller geäußerte Darlegung der Rechtslage geteilt. Der Antrag auf Anbringung einer entsprechenden Beschilderung wurde in der Sitzung vom 07.10.2020 behandelt. Eine entsprechende Fahrbahnkennzeichnung oder Beschilderung wird seitens der Polizei nicht befürwortet. Die STVO und die gegebene Rechtsprechung sind eindeutig und erübrigen eine Beschilderung, zumal diese dann auch bei gleichgelagerten Situationen im Ortsgebiet erfolgen müsste.

 

Es wird vorgeschlagen, von einer entsprechenden Beschilderung oder Kennzeichnung abzusehen.

 

 

4. Hinsichtlich der Busfahrtproblematik in Böttigheim wurde seitens der Polizei auf Nachfrage nochmals klargestellt, dass es dem Busfahrer untersagt ist, zur Erreichung einer Haltestelle in der Anfahrtstrecke rückwärts zu fahren.

 

Die Thematik wird ausführlich in einer weiteren Sitzung behandelt.

 

5. Überlegungen, dem Schulbusverkehr die Fahrt durch die Wirtsgasse zu ermöglichen.

Es wurde erörtert, inwieweit es möglich wäre, in der Wirtsgasse ein einseitiges oder generelles Parkverbot anzuordnen. Ein generelles Parkverbot wäre in den Fahrtzeiten der Schulbusse zwischen 7:00 Uhr – 15:00 Uhr von Mo – einschl. Fr. durchaus möglich, da durch dieses gewährleistet ist, dass der Schulbus die Wirtsgasse auch durchfahren kann. Ein einseitiges Parkverbot wäre ebenfalls möglich, wobei dieses nicht zwingend beschränkt werden muss.

 

Es wird vorgeschlagen, in der Wirtsgasse ein zeitlich beschränktes beidseitiges Parkverbot anzuordnen, um den Schulbusverkehr zu gewährleisten.

 

Der Gemeinderat spricht sich gegen ein Parkverbot aus. Das Busunternehmen wird auf die vorhandenen Bushaltestellen hingewiesen, ebenso auf die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

 

6. Errichtung einer stationären Blitzeinrichtung im Bereich des Kindergartens Böttigheim

 

Zum Sachverhalt wird auf die bereits im Gremium erörterte Möglichkeit der Errichtung einer stationären Blitzeinrichtung hingewiesen. Es wurde seitens der Polizei signalisiert, dass die Errichtung, wenn die notwendigen rechtlichen Parameter gegeben sind, grundsätzlich begrüßt wird. Die Verwaltung wird sobald neue Erkenntnisse vorliegen, erneut berichten.


Beschluss:

 

1.         An der Einmündung Hauptstraße / Unteraltertheimer Straße und Triebsweg / Unteraltertheimer Straße werden zur Regelung der Parksituation Zickzacklinien angebracht.

2.         Eine Beschilderung von Mehrzweckstreifen als reine Fußwege erfolgt nicht.

3.         Dem Antrag von Frau Schlagmüller auf Kennzeichnung oder Beschilderung zur Freihaltung der Flächen gegenüber von Ausfahrten wird nicht stattgegeben.

4.         In der Wirtsgasse wird kein Parkverbot angeordnet. Auf die vorhandenen Bushaltestellen wird hingewiesen.