Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Basierend auf der bereits behandelten Bauvoranfrage und Klärung diverser Punkte hat die Bauherrenschaft nunmehr den Bauantrag für das Vorhaben eingereicht.

 

Es wird die im hinteren Bereich des Grundstücks befindliche Scheune abgebrochen und durch ein Wohnhaus ersetzt. Das vorliegende Bauvorhaben ist eine klassische Nachverdichtung im Ortskern. Für die Beurteilung des Vorhabens ist § 34 BauGB maßgebend. Das Bauvorhaben muss sich in die Umgebung einfügen und darf das Wohnumfeld nicht negativ beeinträchtigen. Seitens der Verwaltung sind keine negativen Einflüsse auf die Wohnverhältnisse und die umgebende Bebauung feststellbar. Das geplante Gebäude fügt sich zudem in die umgebende Bebauung ein.

 

Die Nachbarunterschriften sind gegeben. Die Erschließung ist gesichert.

 

Durch den Neubau kommen die Brandschutzabstandsflächen und die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO auf gemeindlichem fiskalischem Grund und Boden zum Liegen. Wie bereits in der Sitzung vom 18.11.2020 erläutert und gebilligt, werden sowohl die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO als auch die Brandabstandsflächen durch den Markt Neubrunn übernommen.


Beschluss:

 

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Brandabstandsübernahme wird ebenso, wie der Abstandsflächenübernahme, nach Art. 6 BayBO zugestimmt. Es wird hierzu auf den Beschluss aus der Sitzung vom 18.11.2020 verwiesen.