Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Sachverhalt:

 

Bei einem Ortstermin, den Bereich Dorfmauer am Anwesen Schlötter betreffend, wurde festgestellt, dass bereits bei der Bearbeitung der ersten Mauerfläche (Bereich Holzschuppen der Familie Schlötter) rund 50 Fehlstellen im Mauerwerk gegeben waren. Die Größe der Steinausbrüche liegt im überwiegenden Bereich dabei zwischen 1 dm³ und 5 dm³. Aufgrund der kleinen Abmessungen der Steinausbrüche ist eine Abgrenzung zwischen Steinausbruch als Einzelposition und dem Auszwicken des Mauerwerks als Nebenleistung nur schwer möglich.

 

Aufgrund dessen wurde zwischen dem beauftragten Ingenieur und der ausführenden Firma folgende Absprache unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat getroffen:

 

Durch die einzelnen Steinausbrüche hat die Fa. Renovum einen Mehraufwand, der entsprechend vergütet werden muss.

 

-       Der Mehraufwand für das Ausmauern der Steinausbrüche < 5 dm³ wird nun jedoch nicht über Einzelpositionen stattfinden, sondern soll entsprechend über Regiearbeit vergütet werden. Die Fa. Renovum wird dafür die Mauerflächen vorab verfugen und die einzelnen Steinausbrüche erst nachträglich schließen. Der erforderliche Stundenaufwand kann so exakt festgehalten werden.

-       Steinausbrüche > 5 dm³ bleiben davon unberührt und werden über Einzelpositionen gemäß LV abgerechnet

 

Die Verwaltung sieht diese Vorgehensweise als pragmatisch an und würde vorschlagen, dieser Absprache zuzustimmen.

 

Von Seiten des Gemeinderates wird moniert, dass zu den Steinausbrüchen keine Kostenschätzung abgegeben werden kann.


Beschluss:

 

Der dargelegten und in der Baubesprechung am 16.11.2020 getroffenen Absprache wird zugestimmt.