Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.11.2020 stellt Frau Aldenhoven den Antrag auf Verbot des Silvesterfeuerwerks in Neubrunn und Böttigheim.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Entscheidung, Feuerwerke zu verbieten, treffen in Deutschland letztlich die Kommunen. In den vergangenen Jahren haben mehrere bayerische Städte Feuerwerk in Teilen der Innenstädte verboten, so gibt es böllerfreie Zonen in Augsburg, Füssen oder Regensburg. Oft wurde dies mit gefährdeten Denkmälern begründet, später rückten auch Gründe des Umweltschutzes in den Fokus.

 

Ein Verbot für denkmalschutzrechtliche Bereiche und zum Schutz vor Brandüberschlag wäre in Teilbereichen ggfs. möglich, ein generelles flächendeckendes Verbot ist aufgrund der Unverhältnismäßigkeit nicht umsetzbar. Inwieweit Neubrunn und der OT Böttigheim über gefährdete Denkmäler und geschützte Ensemble Bereiche verfügt, wird nicht kommentiert. 

 

Doch wie groß das Risiko tatsächlich ist, das von Feuerwerkskörpern für die Gesundheit ausgeht und welche Rolle ein Feuerwerk beim Infektionsschutz spielt, entzieht sich der Zuständigkeit des Marktes Neubrunn. Es werden derzeit von höheren Behörden keine rechtlichen Vorgaben, bis auf das bereits bestehende Kontaktverbot, ausgesprochen. Bisher gelten die Appelle, sich an Silvester entsprechend zu verhalten.

 

Im Bereich von Kirchen oder Fachwerkhäusern ist es nicht gestattet, Feuerwerkskörper zu zünden, in Neubrunn wäre dies im Bereich der Kirche und in Böttigheim am Marktplatz.

Zusätzliche Regeln müssen entsprechend begründet werden wie z.B. ein historischer Ortskern.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Verbot eines Silvesterfeuerwerks in Neubrunn und Böttigheim wird stattgegeben.