Sachverhalt:

 

Das Gewerk Bauendreinigung wurde beschränkt ausgeschrieben. Bis zum Ende der Abgabefrist lag ein Angebot vor. Dieses lautet auf eine Angebotssumme von rund 4.220 € netto.

 

Die Vergabe erfolgt in der sich anschließenden nicht öffentlichen Sitzung.

 

Aus dem Gemeinderat kommt der Einwand, dass für die Reinigungsarbeiten eine Firma beauftragt werden muss und dies nicht die Vereine übernehmen können. Dies kann in diesem Umfang nicht durch Privatpersonen ausgeführt werden, auch aus sicherheitstechnischen Gründen.