Sachverhalt:

 

An die bestehende Bebauung wird eine Lagerhalle angebaut. Die Lagerhalle wird eine Größe von 10 m auf 25,18 m aufweisen. Das Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.

 

Das Bauvorhaben wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zur Kenntnis genommen.