Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie bereits in früheren Sitzungen berichtet, besteht die Überlegung, die alten Trinkwasserbrunnen in Neubrunn und Böttigheim zur Bewässerung zu reaktivieren. Für den Brunnen in Neubrunn und den Brunnen 2 in Böttigheim wurden Befahrungen durchgeführt. Die Befahrungen zeigen, dass eine Grundwasserförderung aus den Brunnen grundsätzlich möglich ist. Die Befahrungsergebnisse wurden dem WWA Aschaffenburg zur Kenntnis gegeben. Für die Einreichung eines Antrages auf Erlaubnis für die Grundwasserentnahme müsste noch eine Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der Wasserbedarf / jährliche Entnahmemenge sein wird, welcher Bedarf in dieser Menge für landwirtschaftliche Bewässerung vorgesehen ist. Weiterhin bedarf es einer Aussage, wie die Verteilung des Wassers geplant ist.

 

Für die Einreichung des Antrages auf Erlaubnis für die Grundwasserentnahme und die notwendige Darlegung der Förderparameter sollte ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden.

 

Im Rahmen der Vorarbeiten wurde bereits im Jahr 2019 das Büro GMP Würzburg angefragt. Aus dem seinerzeitigen Angebot ist zu entnehmen, dass für den Antrag auf Grundwasserentnahme = Wasserrechtliche Erlaubnis Kosten in Höhe von rund 1.000 € anfallen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Erarbeitung des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis an das Büro GMP, Würzburg zu vergeben.


Beschluss:

 

Der Auftrag zur Erarbeitung des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis wird an das Büro GMP, Würzburg vergeben.