Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In einer der letzten Sitzungen hat der Markt Neubrunn der Errichtung eines Wohnhauses auf Fl. Nr. 798/8 der Gemarkung Neubrunn das Einvernehmen erteilt. Wie nunmehr festgestellt wurde, befindet sich nach Denkmalbehörde auf dem ausgewiesenen Bauplatz ein Bodendenkmal. Aus diesem Grund wird für die Errichtung des Wohngebäudes auf dem ausgewiesenen Bauplatz eine Grabungserlaubnis benötigt.

 

Seitens des Marktes Neubrunn bestehen gegen die Erteilung der Grabungserlaubnis keine Einwände oder Bedenken.


Beschluss:

 

Der Grabungserlaubnis wird zugestimmt.