Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 wird der Markt Neubrunn im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung zur Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Strut“ in Werbach gehört. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren und dient der Innenentwicklung. Im Rahmen der Änderung wird eine Teilfläche aus der Planung genommen. Durch diese Herausnahme erfahren die Baugrenzen im verbleidenden Planungsgebiet eine Änderung. Ausgewiesen wird ein Mischgebiet.

Die Planungsunterlagen sind dieser Vorlage im Ratssystem beigefügt.

 

Die Planungen beeinträchtigen den Markt Neubrunn nicht.


Beschluss:

 

Zur Bebauungsplanänderung „Mischgebiet Strut“ in Werbach werden im Rahmen der frühzeitigten Unterrichtung keine Anregungen oder Bedenken erhoben.