Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 02.01.2021 beantragt der St. Elisabeth Verein e.V. Neubrunn die Anbringung eines Wegweisers an der Straßenlaterne Ecke Hauptstraße / Tiefenweg. Die Anbringung wird aufgrund des Umstandes, dass der Eingang des Kindergartens leicht zurückgesetzt liegt, beantragt. Da der Kindergarten von vielen Kindern besucht wird, welche entweder neu zugezogen sind bzw. von auswärts gebracht werden, würde der Wegweiser als Hilfestellung dienen, die Einrichtung entsprechend zu finden. Seitens des Vereins wurde eine entsprechende Fotomontage der Anbringung dem Antrag beigefügt.

 

Die Anbringung wird unter der Herausforderung stehen, dass eine Beschilderung, welche zur Verdeckung, der bereits bestehenden überörtlichen Beschilderung führt, zu vermeiden ist und das Hinweisschild dennoch vom Autofahrer gesehen wird. Die Größenverhältnisse dürften sich etwas anders darstellen, als auf der Fotomontage dargestellt, da die hinweisende Radwegbeschilderung doch deutlich kleiner ist als eine übliche Verkehrsbeschilderung. Nicht zuletzt ist es fraglich, ob Eltern, welche ihr Kind im Kindergarten abgeben und diesen bereits zur Anmeldung aufgesucht haben bzw. sich über diesen vor der Anmeldung bereits kundig gemacht haben, zusätzlich wirklich eine Beschilderung benötigen.

 

Die untere Straßenverkehrsbehörde wurde um die Abgabe einer Stellungnahme zur Beschilderung gebeten, da diese direkt an einer Kreisstraße erfolgt und ggfs. der überörtliche Wegweiser beeinträchtigt wird.

 

Ein Schild an der beantragten Stelle wird seitens des Landratsamtes abgelehnt.

Die Thematik wird zunächst mit dem St. Elisabeth Verein besprochen.