Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministerium des Innern werden die im Zeitraum 2020 eingegangenen Spenden dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches –StGB) geschuldet und dient der Transparenz.

 

Spende Kindergarten: Herr Blatz Wolfgang                           50,00 €            24.04.2020

                                                Hauptstraße 14

97277 Neubrunn                                

 

Spende Kindergarten: Frau Renate Streitenberger                150,00 €          02.04.2020

(Sachspende)                         Oberholzstraße 10

                                                97264 Helmstadt

 

Spende Feuerwehr:                Herr Werner Bauer                             70,00 €            25.11.2020

                                                Keltenstraße 1

                                                97277 Neubrunn        

                                               

Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu erkennen.


Beschluss:

 

Die Spenden werden wie aufgeführt angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.