Sitzung: 20.01.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministerium des Innern werden die im Zeitraum 2020 eingegangenen Spenden dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches –StGB) geschuldet und dient der Transparenz.
Spende Kindergarten: Herr Blatz Wolfgang 50,00 € 24.04.2020
Hauptstraße 14
97277 Neubrunn
Spende Kindergarten: Frau Renate Streitenberger 150,00 € 02.04.2020
(Sachspende) Oberholzstraße 10
97264 Helmstadt
Spende Feuerwehr: Herr Werner Bauer 70,00 € 25.11.2020
Keltenstraße 1
97277 Neubrunn
Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu erkennen.
Beschluss:
Die Spenden werden wie aufgeführt angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.