Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft, welche das Baugrundstück erworben hat, beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen auf dem Grundstück. Errichtet werden soll ein EG und ein vollausgebautes Obergeschoss. Ein Dachgeschoss soll nicht errichtet werden. Gemäß Bebauungsplan ist im Gebiet lediglich die Errichtung von Gebäuden mit einem Vollgeschoss und ggfs. einem ausgebauten Dachgeschoss zulässig, sofern die festgesetzte GFZ nicht überschritten wird. Optisch wird das gewünschte Gebäude dem bereits im Wertheimer Ring 22 errichteten Gebäude ähneln. Das geplante Wohnhaus wird durch die abweichend gewünschte Bauform zwar dem Bebauungsplan nicht entsprechen, sich aber in die Optik des Gebietes einfügen. Im Gebiet bestehen bereits zweigeschossige Anwesen. Es wird auch unter dem Gesichtspunkt, dass Grundstücke in diesem Bebauungsplanbereich bereits im Jahr 1989 zur Bebauung zur Verfügung gestellt wurden und nunmehr nach über 20 Jahren einer solchen zugeführt werden und dass durch die Umsetzung des Vorhabens eine junge Familie nach Böttigheim ziehen wird, vorgeschlagen, dem Vorhaben unter Abweichung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.


Beschluss:

 

Dem geplanten Bauvorhaben wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.