Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.01.2021 wird seitens des Grundstücksinhabers der Wunsch einer Wohnhauserrichtung auf dem Grundstück angezeigt. Das Grundstück wird durch einen landwirtschaftlichen Betrieb als Außenstandort genutzt. Es ist nunmehr geplant, die dortigen Betriebseinrichtungen um ein Wohnhaus zu erweitern. Das Wohnhaus soll eingeschossig mit einer Fläche von rund 120 m² ohne Keller errichtet werden. Das Wohnhaus soll abseits der Wirtschaftsgebäude in der Tiefe des Grundstückes errichtet werden. Der Weg, welcher zum Grundstück bzw. zum geplanten Wohnhausstandort führt, ist nicht als Erschließungsstraße ausgebaut. Weiterhin ist das Grundstück weder an die Trinkwasserversorgung noch an die Entwässerung angeschlossen.

 

Für die Entwässerung wird die Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang beantragt, um eine Biokläranlage für den dann entstehenden „Aussiedlerhof“ zu errichten. Diesem Antrag könnte grundsätzlich entsprochen werden. Die Anbindung an die Trinkwasserversorgung stellt sich angesichts des Umstandes, dass die Trinkwasserleitung in einer Entfernung rund 300 Meter Luftlinie zum Grundstück endet, schwierig dar. Der zukünftige Bauherr müsste den Anschluss an die bestehende Wasserversorgung selbst herstellen und ggfs. für seine Bedürfnisse entsprechende Druckverhältnisse sorgen.

 

Grundsätzlich wäre es dem Landwirt erlaubt, bestehenden Wirtschaftseinheiten eine Wohnbebauung folgen zu lassen. Die Begründung zur Anordnung des geplanten Wohnhauses ist nachvollziehbar. Durch die Verfestigung der landwirtschaftlichen Ansiedlung in diesem Bereich werden die bestehenden bauleitplanungsrechtlichen Überlegungen des Marktes Neubrunn nicht tangiert. Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich Außenbereich aus. Eine bauliche Entwicklung des Marktes Neubrunn sieht der Flächennutzungsplan des Marktes Neubrunn in diesem Bereich nicht vor.

 

Dem Vorhaben kann positiv begegnet werden.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn steht dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Die Thematiken Wasserversorgung, Entwässerung und Erschließung müssen noch abschließend geklärt werden.