Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die ersten Bestattungen haben in den neu geschaffenen Urnengartengräbern bereits stattgefunden. Im Rahmen der Beratungen davor ergaben sich von Seiten der Bürger Fragen.

 

Es bestand die Bitte, im Rahmen der Bestattung ein Kreuz auf dem Urnengartengrab aufstellen zu dürfen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Befristung auf 6 Wochen sinnvoll. Während dieser Zeit darf auch Grabschmuck, wie z.B. Kränze und Blumen, aufgebracht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bestattung.

 

Der Grabschmuck sowie das Holzkreuz ist nach Ablauf der Frist von den Grabrechtsinhabern zu entfernen.

 

Die Beschriftung der Grabstätte erfolgt auf einer Platte aus dem Material „Rosa Beta“ in der Größe 25x25 cm.

 

Die Beschaffung, Beschriftung und Aufbringung der Platte ist von den Grabrechtsinhabern selbst zu finanzieren und zu organisieren.

 

Die Beschriftung richtet sich nach den gültigen Regelungen der aktuellen Friedhofsatzung.

 

Weitere Gegenstände wie z.B. Weihwassergefäße, Kerzen, Blumenschmuck dürfen zu keiner Zeit auf/neben/vor die Grabstätte gelegt werden. Sollten Gegenstände dort vorgefunden werden, werden diese von der Friedhofsverwaltung vernichtet.

 

Die Regelung mit den weiteren Gegenständen entspricht im Übrigen der Regelung der Stadt Würzburg.

 

Der Gemeinderat befürwortet diese Regelungen.


Beschluss:

 

Es darf auf den Urnengartengräbern im Rahmen der Bestattung ein Holzkreuz aufgestellt werden. Auch Grabschmuck wie Blumen und Kränze darf aufgebracht werden, solange die bereits vorhandene Bepflanzung nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird.

 

Die Frist zur Aufstellung beträgt 6 Wochen ab dem Tag der Bestattung. Alle Gegenstände sind spätestens am Tag nach Ende der Frist vom Grabrechtsinhaber zu entfernen.

 

Nach Ablauf der Frist dürfen keinerlei Gegenstände auf/vor/neben den Gräbern platziert werden.

 

Als Beschriftung wird eine Platte des Steines „Rosa Beta“ in der Größe 25 x 25cm vorgeschrieben. Die Platte muss flach ohne Aufbau auf den Urnengartengräbern aufgelegt werden. Die Beschaffung, Beschriftung und Verlegung der Platte ist durch den Grabrechtsinhaber zu organisieren. Die Kosten trägt der Grabrechtsinhaber.

 

Eine Grabmalgenehmigung für die Platte gilt als erteilt.