Sitzung: 20.01.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Im Rahmen eines Konjunkturpaketes „Wasserversorgung“ gibt es für die dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung eine Förderung von 50 %. Es könnte beispielsweise ein Notstromaggregat oder Trinkwasserbehälter beschafft werden.
Ein Notstromaggregat wäre evtl. sinnvoll, jedoch sollen zunächst die Kosten hierfür ermittelt werden.