Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Kindergartens Böttigheim wurde die Geschwindigkeit im Jahr 2018 auf 30 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsreduzierung gerade in diesem Bereich dient dem Schutz der Kinder und Eltern, welche sich im Bereich der Einrichtung bewegen. Im weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt liegen das Rathaus mit Bäckereiverkaufsstelle und die Bushaltstelle in der Ortsmitte. Für die Nutzung der unweit liegenden beidseitigen Bushaltestellen in der Ortsmitte wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung zu begrüßen. Die Querung der Fahrbahn ist aufgrund des nicht unerheblichen Verkehrsaufkommens nicht einfach. Für die Schulkinder würde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 hm/h mehr Sicherheit bieten. Nicht zuletzt wäre der Gang zum Bäcker, welcher seinen Verkauf im Erdgeschoss des Rathauses hat, für die Bevölkerung, welche die Kreisstraße zum Einkauf queren muss, bei reduzierter Geschwindigkeit sowohl für ältere Personen als auch Mütter mit Kindern oder Kinderwagen sicherer. Weiterhin muss zur Nutzung des modernen Spielplatzes Am Kleinhirschberg ebenfalls von einem Teil der Bevölkerung die Kreisstraße gequert werden. Oftmals bewegen die Eltern lieber das Auto, um die Kinder zum Spielplatz zu bringen, als mit diesen, die doch eigentlich ländlich geprägte Ortschaft Böttigheim fußläufig zu durchqueren. Im Ortskern, welcher durch die Kreisstraße in ihrer Funktion als Ortsdurchfahrt durchschnitten wird, bestehen, wie aufgeführt, sehr viele fußläufige Verkehrsbeziehungen, welche eine Querung der Kreisstraße an unterschiedlichen innerörtlichen Punkten bedingen.

 

Die durch Böttigheim führende Kreisstraße ist die räumliche Verbindung zwischen den Wirtschaftsstandorten Wertheim und Tauberbischofsheim und zudem die Umleitungs- / Ausweichstrecke zwischen der A 81 und der A 3.

Die im Bereich der Frankenlandstraße im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs vorhandenen Aufzeichnungen zeigen auf, dass mindestens rund 120 Fahrzeuge in der Stunde die Ortschaft auf der Kreisstraße durchfahren. Dieser Durchsatz ist nicht unerheblich. Der prozentuale Anteil der Fahrzeuge, welche pro Stunde mit einem Geschwindigkeitsverstoß auffallen, liegt bei rund 21 %. Wobei dieser Wert im Querschnitt über die beiden Geschwindigkeitsbereiche gerechnet wurde. Einzeln betrachtet liegt die höhere Verstoß-Quote im Bereich der 30km/h. Dennoch zeigt dieses Querschnittsergebnis, dass die Verkehrsader mitten durch den Ort ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial birgt, welches mit einer Reduzierung auf einheitlich 30 km/h reduziert werden kann. Zudem würde eine geringere Lärmbeeinträchtigung, gerade beim Schwerlastverkehr erreicht.

 

Es wird zur Entschärfung der Verkehrsbeziehungen und den bestehenden Gefährdungs-potenzialen eine Ausweitung / Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung in der Frankenlandstraße für sinnvoll und allen Verkehrsteilnehmern gerecht werdend, erachtet. Da sich der überwiegende fußläufige Bewegungsverkehr vom bestehenden Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung über den Kirchenstandort, die Bushaltestellen, den Marktplatz bis zum Rathaus zieht, welches seinen Eingang zur Frankenlandstraße hat, wäre es zielführend, eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zur Einmündung der Langgasse in die Frankenlandstraße zu erlangen. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit ist es möglich, dass der motorisierte Verkehr schneller auf Personen im Gefahrenbereich der Fahrbahn reagieren kann. Es kann mit der Reduzierung zwar nicht jegliches Gefahrenpotenzial, welches durch die Straße im Ortskern erzeugt wird, vermieden werden, aber eine Verbesserung zum Schutz des fußläufigen Verkehrs, gerade im Hauptbewegungsbereich erreicht werden.

 

Da es sich bei der Frankenlandstraße um eine Kreisstraße handelt, wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde zu stellen.

 

Der Gemeinderat befürwortet die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

Es wird vorgeschlagen, die zeitliche Befristung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, da sich die Bushaltestellen in diesem Bereich befinden und die Busse auch abends und an den Wochenenden fahren.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stellt einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung bis zur Einmündung der Langgasse in die Frankenlandstraße. Die zeitliche Begrenzung soll aufgehoben werden.