Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft hat mit dem 04.02.2021 einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3148/16, Mohnblumenweg 3, eingereicht. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO i.V. m. Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG eingereicht.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag im Rahmen der Genehmigungsfreistellung zur Kenntnis.