Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Einlassungen einiger Anwohner im Wertheimer Ring, dass die Verkehrsteilnehmer deutlich zu schnell fahren und die Busse schon in den Morgenstunden mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet fahren, wurde im Zeitraum 21.01.2021 bis 31.01.2021 eine sogenannte verdeckte Messung durchgeführt. Im Vorgriff dieser Messung wurde Mitte des Jahres 2020 auf Wunsch der Anwohner eine Bodenschwelle angebracht, welche den Verkehr abbremsen sollte. Diese führte aufgrund des Brems- und Beschleunigungsvorgangs zu einem erhöhten Lärmeintrag. Diese Bodenschwelle wurde im Vorgriff der Messung abmontiert, um ein unverfälschtes Ergebnis zu erlangen.

 

Im Zeitraum der Messung, welche unangekündigt erfolgte, zeigte sich folgendes Bild des Messbereiches:

 

Es handelt sich um einen Zone-30-Bereich mit einem Verkehrsaufkommen von 1.656 Fahrzeugen auf 10 Tage. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h, der Grenzwert für gebührenpflichtige Geschwindigkeitskontrollen wäre bei 39 km/h (ergibt sich aus 3 km/h Toleranzabzug, Überschreitungen bis 5 km/h sind nicht zu verfolgen). Diesen Wert haben nur vereinzelte Verkehrsteilnehmer überschritten.

Der Richtwert V85 (Ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Er zeichnet damit das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau auf.) bewegt sich zwischen 32 und 36 km/h täglich und ist somit unter dem zulässigen Grenzwert für eine Geschwindigkeitsmessung.

Die tägliche Durchschnittsgeschwindigkeit ist permanent unter 30 km/h.

 

Betrachtet man die in der Kritik stehenden Busse, kann nachfolgendes festgestellt werden:

 

Fahrzeugbewegungen Bus                             71

Über 30 km/h:                                                 6 Busse

Mindestgeschwindigkeit:                                 13 km/h

Höchstgeschwindigkeit:                                  37 km/h

V85:                                                                 29 km/h in der Messwoche

Durchschnitt:                                                   26 km/h in der Messwoche

 

Es kann somit festgehalten werden, dass die Geschwindigkeitssituation als typisch für eine 30 km/h Zone gewertet werden kann.  Der Großteil der Verkehrsteilnehmer beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Aufgrund der geringen Anzahl der Überschreitungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine mobile, punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung eine wesentliche Verbesserung der ohnehin schon zufriedenstellenden Werte ergeben würde. Die punktuelle Überwachung nebst Messfahrzeug würde in nicht unerheblichem Maße ins Leere laufen.

 

Eine überbordende Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen kann aufgrund der vorliegenden Messergebnisse nicht bestätigt werden. Der Geräuschpegel, welcher vermeintlich als Geräusch des Rasens eingestuft werden kann, kann auch die Motorbremse der Busse bzw. der Kleinlastwagen älteren Datums sein. Aufgrund des leicht abschüssigen Fahrbahnverlaufs wird oftmals nur mit der sog. Motorbremse gebremst, um die Geschwindigkeitsvorgaben einhalten zu können.

 

Zur weiteren Analyse der Ergebnisse werden weitere Auswertungen erläuternd dargestellt.

 

Die Messergebnisse zeigen keine weitergehende Beeinträchtigung durch erhöhte Geschwindigkeiten durch den fließenden Verkehr.

 

Der Vorsitzende wird das Thema mit den Anwohnern nochmal besprechen. 


Beschluss:

 

Die Bodenschwelle ist entfernt worden, eine Geschwindigkeitsanzeige wird wieder angebracht.

Die Ausführungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.