Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauentwurf der Maßnahme vom 02.02.2021 wurde dem Markt Neubrunn am 03.02.2021 zugeleitet.

 

Die Sportplatzsteige ist eine Siedlungsstraße in einem Wohngebiet aus den 1960er Jahren. Die Fahrbahn sowie die beidseitig angeordneten Gehwege nebst Randsteinen und Entwässerungsrinnen weisen einen baulich sehr schlechten Zustand auf. Durch die baulichen Mängel wie Asphaltausbrüche, Risse und Setzungen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.

 

Die Kanalisation wurde im Zuge der Wohngebietserschließung erstellt und zeigt erhebliche Bausubstanzschäden. Die TV Befahrung aus dem Jahr 2020 zeigt auf, dass die Hausanschlussleitungen brüchig sind. Die Anschlüsse an den Hauptkanal sind angeschlagen und unsachgemäß ausgeführt. Durch diesen Umstand besteht die Gefahr von eindringendem Fremdwasser sowie des Austretens von Abwasser ins Erdreich.

 

Eine Erneuerung des vorhandenen Kanals inkl. der Hausanschlussleitungen ist aufgrund dieser Umstände im Zuge des geplanten Straßenbaus daher unbedingt erforderlich.

 

Es ist geplant, die schadhaften Kanalhaltungen durch Hochlast-Kanalrohre aus Polypropylen nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und EPDM Dichtringen zu ersetzen. Die gegebenen Dimensionen wurden im Rahmen der Planung überprüft und können beibehalten werden. Die Entwässerung wird weiterhin im Mischsystem erfolgen. Es erfolgt nach Planung ein Austausch von Kanallängen von rund 304,00 m.

 

Die Hausanschlussleitungen werden gleich Bestand wiederhergestellt, so dass jedes Grundstück über einen Gebäudeanschluss an den öffentlichen Kanal angebunden ist. Die Straßeneinläufe werden gemäß gültiger DIN 4052 ausgeführt. Die Entwässerungsrinne wird gleich Bestand erneuert. Durch diese soll verhindert werden, dass das Oberflächenwasser bei Starkregen auf die Fahrbahn der Kreisstraße WÜ 59 fließt.

 

In der Sportplatzsteige besteht eine Wasserleitung DN 150 PVC.

Im Zuge der Straßenbauarbeiten wird die vorhandene Wasserleitung durch eine neue Druckrohrleitung DN 150 aus duktilem Grauguss einschließlich Schieber und Hydranten ersetzt. Des weiteren werden die bestehenden Hausanschlussleitungen durch PE Leitungen, DA 40 mm x S 3,7 mm einschließlich Hausanschlussschieber und Leitung bis zur Grundstücksgrenze ersetzt. Die Kosten für eine Erneuerung ab der Grundstücksgrenze sind durch den jeweiligen Eigentümer zu tragen.

 

Der Straßenbau wird in der Querschnittsgestaltung der einzelnen Verkehrsräume wie im Bestand gegeben, erfolgen.

 

Gemäß „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), Tab. 1, ist die Sportplatzsteige als Wohnstraße der Straßenkategorie Es V zuzuordnen. Aus dieser Zuordnung und der „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) ergeben sich für den Fahrbahnoberbau von 4 cm Asphaltbetondeckschicht, 14 cm Asphalttragschicht und 42 cm Frostschutzschicht. Der Aufbau wird somit 60 cm aufweisen. Bei den Gehwegen wird der Aufbau von 60 cm durch eine 2,5 cm Asphaltbetondeckschicht, 7,5 cm Asphalttragschicht und 50 cm Frostschutzschicht erreicht. Die Fahrbahn entwässert in Querrichtung mit einer Neigung von 2,5 %. Die Gehwege werden mit 2,5 % Regelgefälle zur Fahrbahn hin ausgebildet. Aufgrund der hohen Anzahl von Zufahrten und Einmündungen wird in Teilbereichen von der Regelquerneigung abgewichen, um den Gehweg entsprechend anzupassen. Die Längsentwässerung erfolgt über eine zweizeilige Betonpflasterrinne, welche durch die Straßeneinläufe an die Kanalisation angeschlossen ist. 

 

Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt ca. 1.196.000 € (brutto)

 

Die Baukosten gliedern sich in

 

Straßenbau                                         605.323,25 € (brutto)

Kanalauswechselung                          361.212,60 € (brutto)

Wasserleitungsauswechselung           229.104,75 € (brutto)

 

Die Baunebenkosten werden sich auf rund 143.000 € (brutto) belaufen.

 

Für die Maßnahme wird noch ein Baugrundgutachten notwendig, dessen Kostenumfang in den Gesamtkosten noch nicht enthalten ist.

 

Für die wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme wird eine Vollsperrung der Sportplatzsteige notwendig werden.

 

Die Planungsunterlagen werden im Ratssystem zur Verfügung gestellt und durch den Vorsitzenden kurz erläutert.


Beschluss:

 

Die Planung wird bewilligt und die Maßnahme für eine Umsetzung im Jahr 2022 vorgesehen.

Die Art des Gehwegausbaus wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.