Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 15.02.2021, eingegangen beim Markt Neubrunn am 17.02.2021, reicht der Bauherr Befreiungsanträge gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die abweichende Dachneigung von 28 Grad statt der im Bebauungsplan Nördlicher Ortsrand II vorgesehenen Dachneigung von 45 - 48 Grad sowie für die abweichende Errichtung von zwei Vollgeschossen statt der Vorgabe des Bebauungsplanes der Errichtung eines Vollgeschosses ein. Der Bauantrag wurde in der Sitzung vom 07.10.2020 behandelt. Die Befreiungen wurden nunmehr seitens des Landratsamtes, Baubehörde, nachgefordert.

 

Städtebaulich sind die Befreiungen vertretbar.


Beschluss:

 

Die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.