Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hat an der Bündelausschreibung Strombeschaffung, welche durch den Bayerischen Gemeindetag zusammen mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Stromlieferungen 2020 bis 2022 erfolgte, teilgenommen. Die Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 steht nunmehr an. Seitens der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurden im Februar entsprechende Ankündigungsschreiben verschickt. Wir haben seinerzeit einen Dienstleistungsvertrag über die Stromausschreibungen geschlossen. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH fragt nunmehr an, ob der Markt Neubrunn auch an der Ausschreibung der Jahre 2023-2025 teilnehmen möchte. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wäre dies bis zum 11.03.2021 der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH durch eine Kündigung des Dienstleistungsvertrages entsprechend mitzuteilen.

Andernfalls ist eine Vollmacht für die Tätigkeit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH im Namen des Marktes Neubrunn zu erteilen.

 

Angesichts des Umstandes, dass sich hier unter dem „Dach“ des Gemeindetages die durch diesen organisierten Gemeinden zu einer gemeinsamen Ausschreibung zur besseren Preisgestaltung zusammenfinden, kann die Teilnahme für den Markt Neubrunn nur empfohlen werden. Sollte keine Teilnahme erfolgen, müsste der Markt Neubrunn die Strombeschaffung selbst entsprechend den rechtlichen Vorgaben ausschreiben, oder den Kommunaltarif der Stromanbieter buchen.

 

Von Seiten des Gemeinderates wird angeregt, möglichst auf Ökostrom auszuweichen.

Dies würde jedoch erheblich teurer.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn beteiligt sich auch für die Beschaffungsjahre 2023 bis 2025 an der Bündelauschreibung des Bayerischen Gemeindetages und erteilt der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH die benötigten Vollmachten.