Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom Dezember 2020 hatte sich das Gremium mit den Planungen für das Areal beschäftigt. Die Planungen wurden dem ALE Unterfranken zur Prüfung übermittelt. Zur Maßnahme liegt derzeit eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Grunderwerb vor. Nachdem für das Vorhaben nunmehr die grundsätzliche Zustimmung und damit die Förderungsfähigkeit des ALE mit Schreiben vom 15.02.2021 mitgeteilt wurde, kann ein entsprechender Förderantrag gestellt werden. Als Auflage wurde seitens des ALE festgelegt, dass Ergebnisse aus den Nachbargesprächen und eventuelle Änderungen und Ergänzungen der Planung vorab mit dem ALE abzustimmen sind. Seitens des ALE wird weiterhin empfohlen, die Ausführung in Naturstein im Hinblick auf das bereits verbaute Material zu wählen.

 

Die Förderhöhe wird sich nach der Finanzkraft des Marktes Neubrunn richten. Die Förderung kann um bis zu 10 % erhöht werden, wenn die Maßnahme der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dient und das Konzept vom ALE Unterfranken anerkannt wurde. Dies ist durch den Markt Neubrunn entsprechend nachzuweisen. Bei Hochbaumaßnahmen ist die Förderung auf 300.000 Euro beschränkt. Planungskosten werden bei Hochbaumaßnahmen mit max. 20 % der zuwendungsfähigen Baukosten als förderfähig anerkannt. Die Bagatellgrenze für eine Förderung beträgt 25.000 Euro.

 

Nach Vorliegen der final abgestimmten Planungen sowie dem Vorliegen von Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen, insbesondere der noch unbekannten Abbruchkosten kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

 

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Unterlagen einer abschließenden Prüfung unterzogen wurden und die Zuwendungsbewilligung vorliegt.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn verfolgt die Planungen weiter und wird die für eine Förderung notwendigen Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen in Naturstein im Hinblick auf das bereits verbaute Material erstellen lassen.