Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das team orange als Beauftragter für die Deponie Böttigheim hat bei der Regierung von Unterfranken als zuständige Abfallrechtsbehörde einen Antrag auf Änderung der Sickerwasserableitung für die Deponie Böttigheim gestellt.

Derzeit wird das Sickerwasser der alten Deponie in Böttigheim in einem Behälter am Fuße der Deponie gesammelt. Eine 150 m lange Rohrleitung führt nach unten zu einer Absaugstelle, an welcher durch die Mitarbeiter vom team orange nach Bedarf das Sickerwasser abgepumpt wird und nach Uettingen in die eigene Reinigungsanlage verbracht wird.

 

Die derzeitige Situation birgt folgende Nachteile:

-           Behälter im Havariefall schwer zugänglich, da er nicht mit Fahrzeugen angefahren werden kann.

-           Dichtheitsüberprüfung sowie Sanierungsmaßnahmen nahezu unmöglich, da alle Gerätschäften per Hand transportiert werden müssten. (Behälter mehr als 40 Jahre alt)

-           Pumpvorgang, durch die 150m lange Leitung dauert sehr lange.

-           Da bei jedem Leeren ein Mitarbeiter zum Behälter muss, besteht eine erhebliche Beunruhigung im Bereich des Naturschutzgebietes, indem sich der Behälter befindet.

-           Eine Gefährdung des Mitarbeiters durch biologische Arbeitsstoffe (Zecken, Wildtiere, wie Wildschweine) kann nicht vollständig gewährleistet werden. Des Weiteren ist der Verkehrsweg zum Behälter nicht vollständig abgesichert.

 

Um die angegeben Nachteile deutlich zu verbessern, ist eine Änderung der Anlage beabsichtigt. Es soll eine für Sickerwasser zugelassene und zertifizierte Monolith Zisterne mit Innenauskleidung aus PEHDKDB am vorderen Ende des Grabens (direkt bei der bestehenden Ansaugstelle) installiert werden. Das Fassungsvolumen soll 25.000 l betragen.

 

Der bestehende Behälter wird gereinigt und stillgelegt. Er verbleibt jedoch und wird nicht zurückgebaut. Zukünftig wird das Sickerwasser im Rohr gemäß dem natürlichen Gefälle in die neue Zisterne laufen und dort abgepumpt werden.

 

Durch diese Maßnahme würde die gegebene Situation für alle Schutzbereiche verbessert.

 

Der Markt Neubrunn als Grundstückseigentümer wird hinsichtlich der Maßnahme um Kenntnisnahme und Billigung gebeten. Dem Vorsitzenden wurde die Situation im Jahr 2020 vor Ort erläutert.

 

Der Vorsitzende erläutert die Grundstückslagen näher.

Aus dem Gemeinderat wird moniert, dass weder genaue Angaben zu dem Vorhaben noch zu der vorhandenen Deponie vorliegen.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn nimmt von der Maßnahme Kenntnis.

Für die Grundstücksnutzung soll ein Vertrag geschlossen werden.