Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 13, Anwesend: 15, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Mit Einschreiben vom 25.02.2021 beantragt Herr Bruno Seidenspinner eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Triebsweg und den Hagweg. Herr Bruno Seidenspinner erklärt im Schreiben im Auftrag von Anliegern und Fußgängern, welche die Straßen nutzen den Antrag zu stellen. Die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung wird mit dem Umstand begründet, dass der fließende Verkehr mit Ziel Wenkheim über die Straßenverbindungen Triebsweg, Hagweg und Sportplatzsteige teilweise auch über den gesperrten Feldweg fährt. Dieser „Durchgangsverkehr“ mit Tempo 50 km/h stellt angesichts teilweiser unübersichtlicher Stellen, dem gegebenen Gefälle und teilweise fehlenden Gehwegen eine Gefährdung dar, welche Nach Einschätzung des Antragstellers durch eine Geschwindigkeitsreduzierung eingedämmt werden könnte. Die Sportplatzsteige ist in Teilbereichen bereits auf Grund der Sportflächen und der Turnhalle mit einer Geschwindigkeitsreduzierung beschildert, nicht aber die gesamte Sportplatzsteige.

Bereits in der Sitzung vom 02.12.2020 hat sich der Gemeinderat mit der Thematik der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Triebsweg aufgrund eines Antrages befasst. Seinerzeit wurde der Antrag abgelehnt und die mögliche weitergehende Zonenausweisung, welche die Verwaltung nach einer Verkehrsschau zur Überlegung im Zusammenhang vorgebracht hatte, nicht weiterverfolgt.

Durch die Gegebenheiten kann im Hagweg nicht viel schneller gefahren werden. Eine Idee wäre höchstens, die Beschränkung für den Bereich Kindergarten einzurichten. Nach längerer Diskusson überlegt man, Messtafeln für eine gewisse Zeit aufzustellen, um die Geschwindigkeiten zu kontrollieren. Der Vorsitzende wird dies in die Wege leiten.


Beschluss:

 

Dem Antrag von Bruno Seidenspinner, über eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Hagweg und Triebsweg, wird stattgegeben.