Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

In seiner letzten Sitzung hat sich der Gemeinderat entschieden, an der Bündelausschreibung teilzunehmen und die Kubus Kommunalverwaltung und Service GmbH entsprechend zu beauftragen. Unklar war, welche Stromart für den Bedarf des Marktes Neubrunn ausgeschrieben werden soll.

 

Zur Auswahl stehen:

 

„Normalstrom“ (Ökoanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)

 

alternativ:

„100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

 

alternativ:

„100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“

 

Es besteht bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen, nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

 

Die Kubus GmbH teilt aufgrund Ihrer Erfahrungen mit, dass bei der Beschaffungsvariante Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung mit Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen ist, wobei sich die Preise bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Normalstrom annähern. Hier ist mit einem Aufschlag von bis zu 0,5 ct/kWh zu rechnen.

 

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis nach den Erfahrungen der Kubus GmbH bislang in der Praxis eine untergeordnete Rolle seitens der Beschaffer. Es gab hier in den letzten Ausschreibungen auch bei den Bietern eine geringe Beteiligung.

 

Im Vergleich zum Normalstrom ist bei der Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten im Rahmen von bis zu 1,2 ct/kWh zu rechnen. 

 

Der Markt Neubrunn hat im Jahr 2020 überschlägig Strom in einer Größenordnung von 460.000 kWh bezogen.


Beschluss:

 

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 Normalstrom beschafft werden.