Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Am 08.03.2021 fand eine Begehung der vierzehn Kreuzwegstationen aus rotem Bundsandstein in Böttigheim statt. Teilnehmer der Begehung zur Klärung der notwendigen Konservierungsempfehlungen waren Herr Sabatzki vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Herr Erster Bürgermeister Menig und Herr Zweiter Bürgermeister Klingler. Das Ergebnis der Begehung wurde durch Herrn Sabatzki in einer Stellungnahme, welche im Ratssystem zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst.

 

Seitens des BLfD wird empfohlen, Vergleichsangebote für die Leistung einzuholen. Bevor diese eingeholt werden, wird vorgeschlagen, für die Sanierung der Kreuzwegstationen zunächst eine entsprechende Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis einzuholen. Die Angebote haben nur eine begrenzte Bindefrist und können, bis eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Durchführung der Maßnahme vorliegt, nicht mehr gültig sein.

 

Die Verwaltung schlägt daher zunächst als nächsten Schritt die Stellung eines Antrages auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor. Sobald dieser Antrag in genehmigter Form vorliegt, können dann Vergleichsangebote eingeholt werden. Auf Basis dieser können dann entsprechende Förderanträge gestellt werden und hernach die Maßnahme umgesetzt werden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Sanierung der Kreuzwegstationen in Böttigheim einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen. Sobald dieser Antrag in genehmigter Form vorliegt, sollen Vergleichsangebote eingeholt werden. Auf Basis dieser können dann entsprechende Förderanträge gestellt werden.