Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Mit Datum 17.03.2021 wurde das Baugesuch im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Wenkheimer Straße IV. Errichtet wird ein Wohnhaus mit Carport und Garage.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu.