Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Eine Bürgerfragestunde, wie sie in anderen Bundesländern ausdrücklich in der Gemeindeordnung geregelt ist, kennt die Gemeindeordnung in Bayern nicht. Es ist aber auch nicht untersagt, eine solche einzuführen.

Zur weiteren Transparenz und Information für Bürgerinnen und Bürger bestünde die Möglichkeit, eine sogenannte „Bürgerfragestunde“ im Rahmen der Gemeinderatssitzungen anzubieten. In dieser können die Bürgerinnen und Bürger direkt an den Bürgermeister und den gesamten Marktgemeinderat Fragen stellen.

Durch diese „Bürgerfragestunde“ kann zum einen die Transparenz, zum anderen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gremiumsarbeit bzw. den gemeindlichen Themen verbessert werden.

Um die Fragen auch beantworten zu können, sollten diese spätestens eine Woche vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich oder per E-Mail beim Bürgermeister eingereicht werden. Der Fragesteller muss persönlich anwesend sein. Es können nur Fragen gestellt werden, die für die öffentliche Behandlung geeignet sind sowie inhaltliche Angelegenheiten und Aufgabenbereiche der Gemeinde betreffen. Die Fragen dürfen keinen inhaltlichen Bezug zur Tagesordnung der jeweils nachfolgenden Sitzung haben.

Diese „Bürgerfragestunde“ (Zeitraum muss keine 60 Minuten umfassen) könnte am Ende der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates stattfinden.

Sofern die Einführung einer „Bürgerfragestunde“ erfolgen soll, wäre dies durch den Gemeinderat zu entscheiden. Da dieser Sachverhalt in der Geschäftsordnung noch nicht enthalten ist, wäre er auch dort nachzutragen.

Durch die Einführung könnte Demokratie gelebt werden und auch Fragen, die keine Anfragen sind, eingebracht werden. 

Viele Kommunen in Bayern pflegen dieses System bereits und binden die Bürgerinnen und Bürger durch die „Fragestunde“ entsprechend ein.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine Bürgerfragestunde aus. Der Beginn soll vor der öffentlichen Sitzung sein.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn führt künftig vor den öffentlichen Sitzungen um 19.00 Uhr eine „Bürgerfragestunde“ ein. Diese soll zunächst als Testphase laufen.