Mit Schreiben vom 19.03.2021, eingegangen beim Markt Neubrunn am 25.03.2021, teilte das Landratsamt als Aufsichtsbehörde mit, dass der vorgelegte Haushaltsplan geprüft wurde und keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Haushaltssatzung wurde aufgrund dieses Schreibens bereits ausgefertigt und entsprechend nach der Geschäftsordnung bekanntgemacht.