Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 05.03.2021, eingegangen beim Markt Neubrunn am 25.03.2021, wird für das bestehende Anwesen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/6 der Gemarkung Neubrunn der Ausbau des Dachgeschosses zu einer Betriebswohnung beantragt. Das Vorhaben ist nach dem Bebauungsplan Mainzer Straße zu beurteilen. Nach dem Bebauungsplan handelt es sich beim Gebietstyp um ein Gewerbegebiet.

 

Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 können im Gewerbegebiet Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden. Die beantragte Wohnung dient dem Beschrieb nach als Betriebswohnung und ist von der Wohnungsgröße her als untergeordnet zu betrachten. Eine Änderung der Kubatur des Anwesens erfolgt nicht. Es wird lediglich der vorhandene Dachraum ausgebaut.

 

Die Erschließung ist gesichert. Für die Wohnung wird ein weiterer Stellplatz notwendig. Dieser ist bereits auf dem Gelände nachgewiesen. 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.