Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren planen die Aufstockung und Dämmung eines Nebengebäudes, den Abbruch einer bestehenden Gaube und die energetische Sanierung des Hauptdaches des Anwesens auf der Fl. Nr. 111 der Gemarkung Neubrunn. Für die Beurteilung des Vorhabens ist § 34 BauGB auschlaggebend.

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.  Eine Beeinträchtigung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht erkennbar. Durch die gegebene enge Bebauung im Ortskern wird derzeit der Mindestgrenzabstand von 3,00 Metern zum Nebengebäude nicht eingehalten. Dieser Umstand ändert sich durch die geplanten Maßnahmen nicht, so dass auch für die Aufstockung der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann.

 

Dem Brandrisiko wird dahingehend begegnet, dass bei der Aufstockung in der Gebäudeabschlusswand keine weitere Öffnung vorgesehen wird. Durch den Abstand der Dachflächenfenster von mehr als 5,00 Metern zum Nachbaranwesen wird die Thematik Feuerüberschlag berücksichtigt.

 

Durch die Sanierung des Anwesens wird ein weiteres Anwesen im Ortskern in der Wohnqualität gesteigert und ein Erhalt des Ortskernes unterstützt.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.