Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 05.04.2021, eingegangen am 08.04.2021, beantragt die Bauherrenschaft die Errichtung eines Wohnhausneubaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3148/20 der Gemarkung Neubrunn. Für die Beurteilung des Bauvorhabens ist der Bebauungsplan „Kirchenberg“ heranzuziehen. Das Vorhaben bedarf in zwei Punkten einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Durch die Lage und den Zuschnitt des Grundstücks kommt es bei der Einstellung des Gebäudes zu einer geringfügigen Überschreitung der östlichen Baugrenze. Da diese Überschreitung aber zum freien Feld / angrenzender Feldweg erfolgt und zukünftig in diese Richtung keine Erweiterung der Wohnbauflächen mehr erfolgen wird, wird diese Überschreitung als vernachlässigungsfähig angesehen.

 

Durch die Hanglage des Grundstücks wird es nötig, die Garage weiter im Grundstück zu errichten. Hierdurch ergibt sich in diesem Bereich eine Baugrenzenüberschreitung. Durch eine Positionierung der Garage in einem geringeren Abstand zur Erschließungsstraße würde die Steigung der Einfahrt bis zu 18 % betragen. Durch die vorliegende Planung im Hinblick auf die Einstellung der Garage im Gelände, wurde den topographischen Gegebenheiten Rechnung getragen.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist gesichert.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Bauantrag unter Zustimmung zu den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.