Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft hat mit dem 12.04.2021 einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3148/14, Mohnblumenweg 7, eingereicht. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO i.V. m. Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG eingereicht.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu.