Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Firma Rief wurde nach der Schlussabnahme durch den bauleitenden Architekten ein Auftrag über die Ergänzung der Sockelleisten am 31.03.2021 erteilt. Dieser Auftrag wurde bisher im Gemeinderat nicht behandelt, da er in der ganzen Abrechnungsproblematik untergegangen ist.

Es erfolgte bisher ein Zahlungseinbehalt in Höhe von 625,54 € aufgrund der formal fehlenden Beauftragung und dem Umstand, dass die Leistung nach Ansicht des Bauherrn, trotz Freigabe der Rechnung durch den Architekten, mangelhaft ausgeführt wurde. Die Sockelleisten lösen sich. Weiterhin gehen die Nähte am Boden auf. Die Anschlüsse an den bestehenden Bodenbelag sind nicht geschlossen.

 

Es wird hier, um den Auftrag im Rahmen der Sanierungsmaßnahme abrechnen zu können, um nachträgliche Billigung des Gremiums gebeten.

 

Erläuterung des Architekten:

 

Die Arbeiten wurden aus folgenden Gründen notwendig:

 

-           Am Sa., 13.03.2021 wurde durch die Fa. Herbert der Schutzbelag des Hallenbodens ausgebaut.

-           Beim Jour-Fix am 17.03.2021 wurde festgestellt, dass die Fugen zwischen Hallenboden Bestand und neu verlegtem PVC-Belag an neuen Hallentüren überdeckt werden müssen.

-           Absprache mit Herrn. 2. BGM Klingler: Angebot für Übergangsprofile bei Fa. Rief einholen – Profil wie an Bestandstüren.

-           Rückmeldung 23.03.2021 Fa. Rief, dass die Farbe Aluminium nicht Lagerware und bestellt werden muss.

-           Email 24.03.2021 an Bauherr bzgl. Freigabe Beauftragung – telef. Rückmeldung in Ordnung.

-           Eingang schriftliches Angebot Fa. Rief am 26.03.2021.

-           Prüfung und Beauftragung per Email am 31.03.2021.

-           Einbau Profile durch Fa. Rief am 23.04.2021.


Beschluss:

 

Der mündlich durch den Architekten erteilte Auftrag wird durch den Markt Neubrunn im Nachgang gebilligt.