Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach Art. 1 Abs. 1 u. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) haben Kommunen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichend technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).

 

Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung haben die Kommunen u.a. auch eine entsprechende Atemschutztechnik für ihre örtlichen Feuerwehren zu beschaffen, zu unterhalten und zu warten.

 

Aktuell sind die Feuerwehren für die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte, die Einhaltung der Prüfintervalle, usw. selbst zuständig. Die Wartungen werden über eine jährliche Kostenpauschale abgewickelt, Ersatzteile, Flaschenprüfungen, usw. werden separat in Rechnung gestellt.

 

Mit der Bildung eines Atemschutzpools, welcher die gemeinsame Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte umfasst, verfolgen die Partner die Ziele, Beschaffungskosten zu senken und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund schließt der Landkreis Würzburg mit den kreisangehörigen Städten, Marktgemeinden und Gemeinden die vorliegende Zweckvereinbarung, welche u.a. folgendes beinhaltet: Für die Beschaffung von Atemschutzgeräten wird eine Ausschreibungs- und Beschaffungsgemeinschaft gebildet. Die Ausschreibung und Zuschlagsverteilung erfolgt durch den Landkreis Würzburg. Außerdem beauftragen die Kommunen mit dieser Vereinbarung den Landkreis Würzburg mit der Wartung, Pflege, Überprüfung, Reparatur und Logistik der beschafften Atemschutzgeräte. Der Landkreis Würzburg hält eine überörtliche Einsatz- und Umlaufreserve, sowie Komplettgeräte für die Ausbildung vor. Die Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte erfolgt grundsätzlich in der Atemschutzwerkstatt im Feuerwehrzentrum Klingholz oder auf Weisung der Kreisbrandinspektion bei einer von der Kreisbrandinspektion anerkannten Servicestelle. Die Finanzierung der Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur erfolgt über eine von den Kommunen zu zahlende Kostenpauschale pro Gerät und Jahr. Die Gerätelogistik wird grundsätzlich von der Kreisbrandinspektion des Landkreises Würzburg sichergestellt. Es werden im Landkreis Würzburg vier Lagerorte eingerichtet, an denen die Einsatz- und Umlaufreserve vorgehalten wird. Die Atemschutzgeräte werden von den Feuerwehren grundsätzlich nach der Benutzung und nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion an einem der Lagerorte ausgetauscht.

 

Zur Koordination der Zusammenarbeit im Atemschutzverbund und zur Vorbereitung von notwendigen Entscheidungen, bilden die Partner einen Arbeitskreis „Atemschutzangelegenheiten“. Den Vorsitz übernimmt eine Vertreterin / ein Vertreter der Kommunen. Unter § 10 Abs. 2 der Zweckvereinbarung ist geregelt, wie sich der Arbeitskreis zusammensetzt. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er bindet alle Partner mindestens 12 Jahre. Diese Zweckvereinbarung ist eine sehr gute Lösung für die Landkreisgemeinden, um sich hinsichtlich der Freiwilligen Feuerwehren noch besser für die Zukunft aufzustellen. Die Kosten für die Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur betragen pro Jahr 100,00 Euro je Gerät.

 

Die Kommunen müssen eine/n Atemschutzbeauftragte/n und eine/n Vertreter/in als sachkundige/n Ansprechpartner/in für die Kreisbrandinspektion des Landkreises Würzburg im Rahmen der technischen/praktischen Abwicklung des Atemschutzgerätepools benennen.

 

Weiterhin muss festgelegt werden, mit wie vielen Geräten der Markt Neubrunn am Atemschutzpool teilnehmen möchte.

 

Die Zweckvereinbarung wurde dem Gemeinderat voll inhaltlich zur Kenntnis gegeben.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Zweckvereinbarung über die Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten mit dem Landkreis Würzburg abzuschließen. Der Markt Neubrunn nimmt mit 8 Geräten (4 Geräte FF Neubrunn und 4 Geräte FF Böttigheim) am Atemschutzgerätepool teil.