Im Rahmen der Überlegungen zur Installation einer stationären Blitzanlage wurde im Zeitraum 14.04. – 10.05.2021 eine verdeckte Messung durchgeführt.

 

Die Auswertung der Messung hat nachfolgendes Bild ergeben:

 

Prozent

Uhrzeit von

Uhrzeit bis

Zulässige Geschwindigkeit 1

30

km/h

7

17

Zulässige Geschwindigkeit 2

50

km/h

17

7

Anzahl Fahrzeuge

56.406

Fahrzeuge Mo-Fr 7-17 Uhr Geschw. 1

30.868

54,7%

Fahrzeuge über 30 km/h bei 30

22.678

 

 

73,5%

Fahrzeuge >= 39 km/h bei 30

7.223

 

 

23,4%

Fahrzeuge >= 51 km/h bei 30

424

 

 

1,9%

Fahrzeuge über 50 km/h bei 50

1.166

4,6%

Fahrzeuge >= 59 km/h bei 50

119

0,5%

 

 

In dem Zeitraum vom 14.04. bis 10.05.21 wurden 56.406 Fahrzeugbewegungen registriert. Davon 30.868 im Zeitfenster von Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr. Dieses Zeitfenster wurde näher betrachtet, da die verkehrsrechtliche Anordnung in diesem Zeitfenster auf 30 km/h aufgrund des Kindergartens vollzogen wurde.

 

Von den 30.868 Fahrzeugen in diesem Zeitfenster fuhren 22.678 (73,5 %) schneller als 30 km/h.

Bei 7.223 (23,4 %) Fahrzeugen wurden Geschwindigkeiten von 39 km/h oder schneller festgestellt. Es handelt sich bei diesen somit um zu ahndende Verstöße aufgrund der ergänzenden Weisung vom 12.01.2011 des Bayer. Staatsministerium des Innern.

Bei 424 (1,9 %) Fahrzeugen wurden sogar Geschwindigkeiten im Anzeigenbereich, somit Punkt und/oder Fahrverbot festgestellt.

 

Außerhalb dieses Zeitfensters sind 50 km/h erlaubt und die Quote der Überschreitungen lag hier lediglich bei 4,6%. Es zeigt sich somit, dass die 50 km/h weitgehend eingehalten werden.

 

Es zeigt sich somit, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich erhöht sind.

 

Das Gremium hat sich in seiner Sitzung vom 17.06.2020 mit der Thematik grundlegend befasst und entschieden, dass die Angelegenheit grundsätzlich weiter eruiert werden soll. In der letzten Verkehrsschau wurde die Thematik mit der Polizei angesprochen. Von dort wurde, sofern mobile Messungen keine erkennbare Verbesserung der Situation ergeben, Zustimmung zur Errichtung einer stationären Anlage signalisiert. Zwischenzeitlich wurde der 30 km/h Bereich in der Frankenlandstraße Böttigheim bis zur Einmündung der Langgasse erweitert. Diese Erweiterung wurde bereits vor der verdeckten Messung angeordnet und ist durch diese miterfasst.

 

Im Zusammenhang mit den gegebenen Überschreitungen wird derzeit geprüft, inwieweit eine weitere Messtelle für eine mobile Blitzanlage im erweiterten Bereich ausgewiesen werden kann. Diese würde es ermöglichen, die mobilen Blitzeinsätze auf der Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung zu streuen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wurde über die Überlegungen zur Errichtung einer stationären Blitzanlage informiert und wird auch die Ergebnisse der verdeckten Messung erhalten.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde mit Schreiben vom 15.03.2021 mitgeteilt, dass zwischen der Zielführung der stationären und der mobilen Anlage eine Abwägung stattfinden muss.

Grundsätzlich können durch eine stationäre Überwachung die Verkehrssituation und die Einhaltung der Verkehrsregeln verbessert werden. Gleichzeitig ist aber zu bedenken, dass die stationäre Messtelle durch eine entsprechende Beschilderung anzukündigen ist und damit ein gewisser Gewöhnungseffekt eintritt. Zudem wird es aller Voraussicht nach vor der Messtelle zu einem Bremsvorgang und nach der Messstelle zu einem Beschleunigungsvorgang kommen. Beide Vorgänge sind mit einer gewissen Lärmbelästigung verbunden.

 

Es wird seitens der Verwaltung, sobald die weitere Messstelle gegeben ist und die Umstrukturierung im Bereich der Verkehrsüberwachung vollzogen ist, eine verstärkte Überwachung des Bereichs erfolgen, um festzustellen, ob nicht durch eine verstärkte Messtätigkeit mit mobilen Geräten und an mehreren Stellen im Bereich, eine Reduzierung der Verstöße erreicht werden.

 

Dieser Weg wird gewählt, da die stationäre Anlage neben den nicht unerheblichen Anschaffungskosten auch Unterhaltskosten verursacht. Zudem würde eine stationäre Anlage eine erhöhte personelle Kapazität bei der beauftragten Abrechnungsstelle bedingen, welche erst nach einer Umstrukturierung geklärt werden könnte.

 

Der Nachweis, dass mindestens 15 % der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, welcher grundsätzlich für die Errichtung einer stationären Blitzanlage notwendig ist, konnte mit der verdeckten Messung zumindest im Bereich der 30 km/h eindeutig geführt werden.

 

Sobald die Umstrukturierung der kommunalen Verkehrsüberwachung abgeschlossen ist und erste Erkenntnisse einer verdichteten Messtätigkeit gegeben sind, wird die Verwaltung erneut berichten und eine weitergehende Entscheidungsfindung einleiten.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.