Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 19.05.2021 als Bauantrag behandelt. Nach Mitteilung des Bauamtes beim Landratsamt Würzburg ist das Vorhaben als Freisteller nach § 58 Abs. 2 BayBO zu behandeln. Der Antrag wurde entsprechend geändert und liegt nunmehr als Freisteller erneut vor.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Regelungsbereich des § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich ein, es sind keine Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensverhältnisse ersichtlich. Die Nachbarunterschriften sind vollumfänglich gegeben. Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.