Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Es wird seitens des Antragstellers beantragt, an der Einmündung Ringstraße / Würzburger Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen. Dies wird mit der schlechten Einsicht in die Würzburger Straße, ausfahrend aus der Ringstraße begründet. Es wird bemängelt, dass die Einsicht in die Straße nicht möglich ist, zumal die sich im dortigen Bereich befindliche Einfriedungshecke eines Grundstückes die Sicht beeinträchtige. Hierzu ist anzumerken, dass die argumentativ herangezogene Hecke sich hinter einem Gehweg befindet, welcher sich zwischen dieser und der Würzburger Straße befindet. Somit muss an die Einmündung herangefahren werden, um über den Gehweg die Sichtachse zur Fahrbahn zu erhalten. Sollte die Hecke eine Sichtbeeinträchtigung darstellen, wäre es vielleicht auch zielführend, wenn man den Grundstückseigentümer bitten würde, die Hecke in der Höhe zurückzunehmen.

 

Grundsätzlich wird seitens der Polizei und der Verwaltung derzeit keine Erfordenis der Anbringung eines Verkehrsspiegels gesehen. Einem solchen müsste zudem das Landratsamt, da es sich bei der Würzburger Straße um eine Kreisstraße handelt, zustimmen.

 

Der Gemeinderat diskutiert hierüber.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Würzburger Straße, Höhe Einmündung Ringstraße, wird stattgegeben.