Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21. Juni 2021 wurde beantragt, in der Ringstraße Kennzeichnungen anzubringen, dass die rechtseinmündende Keilsgasse Vorfahrt hat.

 

Grundsätzlich gilt in der Ringstraße rechts vor links. Es ist richtig, dass die Einmündungen aufgrund der direkt an die Fahrbahn angrenzenden Gebäude nur spät bis schlecht ersichtlich sind. Solche Einmündungssituationen gibt es viele in Neubrunn und Böttigheim. Die Kennzeichnung an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelungen rechts-vor-links mit sog. „Haifischzähnen“, also stilisierten Dreiecken ist zulässig. Diese werden in weißer Farbe auf den untergeordneten Straßenbereich zur Markierung aufgebracht.

 

Grundsätzlich wäre diese Aufbringung in der Ringstraße / Ecke Keilsgasse möglich. Zu beachten wäre in diesem Zusammenhang aber, dass sich diese Markierung auf besonders kritische Straßenpunkte beschränken sollte, um die Wirkung nicht zu verlieren. Eine Kennzeichnungsschwemme würde die gewünschte Wirkung verfehlen.

 

Es wird daher angeraten, vor einer Kennzeichnung kritisch zu hinterfragen ob die Einmündung Keilsgasse, die einzige in der Ringstraße ist, welche mit der Kennzeichnung versehen werden sollte oder sind die Einmündungen Wethgasse, Steilersgasse und Grabenweg ähnlich kritisch und müssten daher ebenfalls gekennzeichnet werden.

 

Der Gemeinderat lehnt eine Kennzeichnung ab.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Hinweisanbringung der Vorfahrtsregelungen in der Ringstraße wird stattgegeben.