Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Gemeinderat Peter Dengel erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Überstauung des Kanals in der Sonnenstraße am 29.06.2021 wurden die hydraulischen Berechnungen durch das Planungsbüro überprüft. Anhand der überschlägigen Berechnung der Regenmengen (Messung an der Kläranlage) für den Bereich Sonnenstraße ergibt sich ein 2jähriges Regenereignis. Die Messung an der Kläranlage ist auf eine stündliche Messung ausgelegt und zeigte um 17:00 Uhr einen Niederschlag von 14,6 l /qm und um 18:00 Uhr von 19,3 l /qm an. Sollten sich im Zeitraum erhöhte Niederschläge ergeben haben, welche nicht dokumentiert wurden, liegt ein höheres mehrjähriges Regenereignis vor.

 

Nach den hydraulischen Berechnungen wird der Schacht 311037 mit 6,6 m³, gelegen zwischen den Anwesen Sonnenstraße 5 und 7, bei einem 2jährigen Regenereignis überstaut. Beim Bau des RÜ IV wird der Kanal in der Wenkheimer Straße aufdimensioniert, was etwas Entlastung bringt. Eine zusätzliche Sicherheit würde erreicht, wenn im Zuge der Maßnahme am Abzweig Wenkheimer Straße/Sonnenstraße eine Schwelle eingebaut würde oder gar eine Abmauerung erfolgen würde.

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass jeder Grundstückseigentümer gemäß der gültigen Satzung des Marktes Neubrunn eine Rückschlagklappe in seinen Hausanschluss einbauen muss. Dies ist bei älteren Gebäuden, bei welchen die Dachentwässerung mit der Hausentwässerung zur Ableitung in den Kanal unter der Bodenplatte zusammengefasst wurde, nicht ohne weiteres möglich, gewisse technische Lösungsansätze zur Vermeidung eines Rückstaus in das Gebäude sind aber gegeben. Trotz dieses Umstandes, dass der Eigentümer eine Verpflichtung zur Eigensicherung hat, sollte die nunmehr bekannt gewordene Schwachstelle mit den durch das Ing. Büro angeregten Maßnahmen entschärft werden.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik und kommt zu dem Schluss, dass das RÜ realisiert werden muss.

Zuerst wird die Kamerabefahrung durch das Ing.-Büro beauftragt. Anschließend wird der Kanal zur Sonnenstraße abgekappt, sofern das Büro zustimmt.


Beschluss:

 

Im Zuge der Aufdimensionierung des Kanals in der Wenkheimer Straße wird der Abzweig zur Sonnenstraße abgekappt.