Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 02.07.2021 wurde seitens des Antragsstellers angeregt, aufgrund der Parksituation in der Wirtsgasse zu prüfen, ob diese als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann.

 

Zu dieser Thematik wurde die Polizei gehört. Diese sieht die Ausweisung ebenso wie die Verwaltung als kritisch an. Grundsätzlich fehlt es der Straße am Aufenthaltscharakter, dieser ist durch den angrenzenden Marktplatz dargestellt. Weiterhin bedingt die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs, dass Parken nur in markierten Flächen zulässig ist. Solche Flächen können nur außerhalb von Grundstücksein- / ausfahrten markiert werden. Somit wäre dort auch das Parken für die jeweiligen Grundstückseigentümer untersagt. Nicht zu Letzt ist die Wirtsgasse Verbindungsstraße zum Wertheimer Ring. Die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich würde die Problematik der Parksituation eher verschärfen als entschärfen.

 

All diese Punkte sprechen gegen die Überlegung der Ausweisung.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf verkehrsberuhigten Bereich wird entsprochen.