Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 5. Juli 2021 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Gartenhütte hinter der hintern Baugrenze.

 

Für das Areal ist die der Bebauungsplan Turnhalle Süd heranzuziehen. Dieser sieht eine hintere Baugrenze zum Bebauungsplan Turnhalle West / Gelände der Turnhalle vor. Diese nordwestliche Baugrenze wird durch den geplanten Bau eines Carports nebst Gartenhütte überschritten. Gemäß dem Bebauungsplan sind Garagen außerhalb der überbaubar gekennzeichneten Grundstücksflächen zulässig, nicht jedoch hinter der hinteren Baugrenze. Der Gartenschuppenanbau an den geplanten Carport kommt hinter der hinteren Baugrenze zum liegen und bedarf daher einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der angrenzende Nachbar hat die Planunterlagen unterzeichnet. Den Markt Neubrunn, welcher mit dem Spielplatzgelände an das Grundstück grenzt, beeinträchtigt den Geräteschuppen nicht. Dieser ist durch die Bepflanzung des Spielplatzgeländes weitgehend verdeckt.

 

Durch die geplanten Errichtungen würde es der Bauherrin möglich, einen Anhänger sowie Fahrräder und Rasenmäher zu verstauen.


Beschluss:

 

Dem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Turnhalle Süd, die hintere Baugrenze betreffend, wird zugestimmt.