Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Die im Lageplan gekennzeichnete Teilfläche der Keilsgasse erfüllt, da alle anliegenden Grundstücke einem Eigentümer gehören, keine notwendige Erschließungsfunktion mehr. Die Fläche geht bereits heute optisch in der privaten Nutzung auf. 

 

Die in Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG) genannten Voraussetzungen für die Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen (Wegfall der Verkehrsbedeutung oder Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls) sind somit gegeben. Aufgrund dieses Umstandes ist daran gedacht, die Fläche der Öffentlichkeit zu entziehen.

Das Einziehungsverfahren kann daher erfolgen.


Beschluss:

 

Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellte Teilstück der Straße Keilsgasse, Fl. Nr. 259/1 der Gemarkung Neubrunn, wird auf einer Länge von 11,56 m eingezogen.