Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.

 

In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (bei weniger als 30 Mbit/s im Download zusätzlich 9.000,- €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.

 

Ablauf:

Zum Start in das Förderprogramm wurde eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergeben sich die förderfähigen Adressen, welche dann in Ausbaugebieten zusammengefasst werden. Diese Ausbaugebiete können dann in die Förderung aufgenommen werden. Die Anträge müssen bis Ende 2025 eingereicht werden.

 

Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann.

 

Durch die Markterkundung hat sich gezeigt, dass Böttigheim derzeit vollflächig in die Förderung als Ausbaugebiet aufgenommen werden kann. (siehe rote Umfassungslinie im anhängenden Plan). In Neubrunn wird es notwendig, in zwei Schritten vorzugehen. Zunächst werden auch hier die rot umrandeten Gebiete als Ausbaugebiete zur Förderung angemeldet. Die grün gekennzeichneten Gebiete können dann 2023 nachgemeldet werden. Diese Gebiete erfahren derzeit eine Versorgungshöhe, welche noch nicht in der Förderung inbegriffen ist.


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Markt Neubrunn nimmt an der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil.

2. Der Markt Neubrunn legt entsprechend des vorliegenden Plans das Ausbaugebiet für das bevorstehende Vergabeverfahren fest. Im vorgeschlagenen Ausbaugebiet befinden sich 617 Adressen.