Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Derzeit wird, wie bereits in einer früheren Sitzung mitgeteilt, der Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis erarbeitet. Zur Grundlage für diesen hat der Bauhof bereits Pumpversuche unternommen. Die Pumpversuche wurden durch das Büro ausgewertet und sind in den nachfolgenden Übersichten im Ergebnis als Ganglinien dargestellt.

 

Die aus den Pumpversuchen zu ziehenden Erkenntnisse sind für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme leider nicht ausreichend aussagekräftig. Es sind hier noch mehrstündige Kurzpumpversuche an den beiden Brunnen mit Messung des Wiederanstiegs nötig, um die Datengrundlage aussagekräftiger zu machen.

 

Seitens des Büros wird vorgeschlagen, um die Kosten zu minimieren, dass der Bauhof bei diesen Pumpversuchen insoweit unterstützt, dass er die Pumpe einbaut und ein Aggregat für die Stromversorgung bereitstellt. Es wird dann seitens des Büros ein Datenlogger eingebracht, der die kontinuierliche Messung der Grundwasserstände bei den Kurzpumpversuchen übernimmt.

 

Für die zusätzlich notwendigen Kurzpumpversuche wird ein Zeitraum von 3 Arbeitstagen geschätzt. Verrechnet würden die Pumpversuche seitens des Büros mit einer Tagespauschale, den Fahrtkosten inkl. Anfahrtszeit, zzgl. der üblichen 5 % Nebenkosten und der gültigen MwSt.

Der Kostenaufwand wird sich auf ca. 2.623,95 € netto belaufen.

 

Sobald diese Daten dann vorliegen, kann die Endausfertigung des Antrages erfolgen und entsprechend eingereicht werden.

 

Zudem werden noch Festlegungen über die Wasserverwendung benötigt. Diese wird sich nur auf die Entnahme für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen und Gärten, sowie soweit seitens der Landwirte genutzt, zur Tränkung des Viehbestandes beschränken.

 

Eine detaillierte Angabe zu den bewässerten Grundstücken kann nach Erachten der Verwaltung nicht getroffen werden, da die Entnahmestellen allg. zugänglich sein sollen und nicht abgeschätzt werden kann, wer dieses Angebot annimmt und welche Flächen mit dem entnommenen Wasser dann bewässert werden. Hier würden wir im Antrag eine allgemeine Beschreibung einfügen, um diese Situation zu erläutern.

 

Zum Punkt des geschätzten Wasserbedarf, welcher angegeben werden muss, wäre abzuschätzen, inwieweit die ansässigen Landwirte das Angebot zur Bewässerung annehmen werden. Bei der „normalen“ Vorgarten Bewässerung kann bei rund 1000 Anwesen davon ausgegangen werden, dass hier in einem heißen Sommer rund 15 m³ pro Anwesen für die Bewässerung anfallen. Da einige Anwesen keinen Garten haben andere dafür einen etwas Größeren, dürfte dieser Mittelwert einigermaßen passen. Dies würde eine Entnahme von 15.000 m³ für Neubrunn mit Böttigheim bedeuten. Geht man nunmehr von einer Quotelung von 1/3 zu 2/3 aus, müsste dem Brunnen in Böttigheim aus diesem Bereich eine Entnahme von 5.000 m³ und dem Brunnen in Neubrunn 10.000 m³ zugeordnet werden.

 

Die prognostizierte Entnahme der Landwirtschaft müsste hier noch hinzugerechnet werden.

Die Verwaltung geht hierbei pro Landwirt von einer Entnahme von 5.000 m³ aus. Dies ergäbe bei 5 Landwirten in Böttigheim eine Entnahme von 25.000 m³ und in Neubrunn bei 3 Landwirten und einem „Pferdehof“ rund 20.000 m³. wobei sich auch hier die Entnahme nivellieren wird.

 

Diese Überlegungen würden zu einer prognostizierten Wasserentnahmemenge für beide Brunnen von je 30.000 m³ führen.

Hierzu entsteht eine rege Diskussion im Marktgemeinderat. Man ist der Ansicht, dass der Brunnen in Böttigheim keine 30.000 m³ hergibt. Eventuell sollte die Höchstgrenze für die Wasserentnahme niedriger angesetzt werden. Dies kann man aber noch entscheiden, wenn die Brunnen in Betrieb sind.


Beschlussvorschlag:

 

1.         Die weiteren benötigten Kurzpumpversuche werden zum angebotenen Preis unter Hinzuziehung des Bauhofes beauftragt.

2.         Das entnommene Wasser wird zur landwirtschaftlichen Bewässerung und Viehtränkung sowie zur Bewässerung von privaten Gärten verwendet werden.

3.         Die Entnahmemenge für die Brunnen wird mit jeweils 30.000 m³ geschätzt.