Sitzung: 28.07.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15
Sachverhalt:
In den Jahren 2019 und 2020 wurden Teilbereiche der Kanalisation von Neubrunn befahren. Es wurden hier zunächst die Bereiche befahren, welche seit längerer Zeit keine Befahrung erfahren haben. Im Jahr 2021 wird derzeit die Befahrung für Böttigheim ausgeschrieben. Für das Jahr 2022 sollten nunmehr die noch nicht befahrenen Bereiche in Neubrunn nachgezogen werden. Dies ist sinnvoll um auch wirklich in allen Bereichen Schächte und Hausanschlüsse zu haben und zudem liegen die Befahrungen alle nachvollziehbar kompakt beieinander.
In Neubrunn fehlen in der Befahrung derzeit noch die Straßen
Ringstraße teilweise
Verbindungsweg Ringstraße -Flurweg
Tiefenweg
Herdbrübel
Geiersberg
Krumme Gasse
Im Gang
Hehnsgasse
Wethgasse
Lindenstraße
Lännlein
Schloßstraße
Mittelgasse
Grabenweg
Keilsgasse
Torwiesenweg
Hauptstraße teilweise
Die Befahrungen in diesen Bereichen sind aus den Jahren 2002 – 2016 und umfassen nicht die Schächte und auch nicht die abgehenden Hausanschlüsse. Zu Erstellung eines vollständigen Kanalkatasters sollten die fehlenden Befahrungen im Jahr 2022 noch durchgeführt werden. Sofern diese Meinung geteilt wird, würde die Verwaltung das Büro BRS, mit welchem der Markt Neubrunn bei den Kanalbefahrungen und bei der Erstellung des Kanalkatasters zusammenarbeitet, beauftragen zu ermitteln, mit welchem Kostenumfang bei einer Befahrung der noch fehlenden Kanalstrecken zu rechnen ist.
Beschluss:
Die noch zur Vervollständigung des Kanalkatasters fehlenden Kanalstrecken sollen im Jahr 2022 befahren werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro BRS mit einer entsprechenden Kostenschätzung zu beauftragen.