Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Das Grundstück, auf welchem die Baumaßnahmen stattfinden sollen, befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Für die Beurteilung der Vorhaben ist § 34 BauGB heranzuziehen.

Die zum Teilabriss angedachte Scheune ist bereits baufällig. Diese wird zum Teil abgerissen und der Dachstuhl abgetragen. Am Standort der Scheune erfolgt im Teilabriss die Errichtung eines Hobbyraumes und die Errichtung eines Carports sowie einer Terrasse. Innerhalb der weiterhin bestehenden Außenwände erfolgt zudem die Anlegung eines Gartens im hinteren Grundstücksbereich. Durch den Teilabriss der Scheune erfolgt eine offene Nutzung der Fläche. Durch den Garten wird in die enge Bebauung im Ortskern eine Lockerung eingebracht, auch wenn diese von außen nicht ersichtlich wird, dient sie der Verbesserung des Aufenthaltsbereichs und des Kleinklimas. Versiegelte Fläche wir hier geöffnet und der Natur zurückgegeben.

 

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein und beeinträchtigt die Wohnverhältnisse nicht negativ. Die Erschließung ist gesichert. Die Bauherrin versichert zudem, dass die Nachbarunterschriften gegeben sind.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.