Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Thematik Innenentwicklung vor Außenentwicklung und im Rahmen der Nachverdichtung, welche sich im Ortsbereich bereits an verschiedenen Stellen zeigt, wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, z. B. Abriss von Scheunen bzw. Aufgabe von übergroßen Grünflächen, um den Kindern zu ermöglichen im Ort zu bleiben und Wohneigentum zu errichten. Im unbeplanten Gebiet ist dies mehr oder minder ohne große Schwierigkeiten möglich. In beplanten Gebieten scheitert dies oftmals an den Vorgaben und Gegebenheiten des Bebauungsplanes. Es wird zur Verdeutlichung der Thematik der Bebauungsplan an der Wenkheimer Straße II exemplarisch angeführt.

 

 

 

In diesem sind die Baugrenzen betrachtet auf die Grundstücksgrößen sehr klein gefasst. Oftmals gibt es Zwänge für diese Vorgaben wie notwendige Abstände zu Kreisstraßen oder Immissionsquellen. Auch Ver- und Entsorgungsleitungen können hier die Planungen beeinflussen. Betrachtet man sich losgelöst einmal die zweite / obere Baureihe des Bebauungsplanes könnte durch die Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken oberhalb der Erschließungsstraße eine weitere Bebauung erfolgen. Diese ist vielleicht derzeit noch in weiter Ferne aber warum nicht bereits heute die rechtlichen Möglichkeiten dazu schaffen und dadurch einen Anreiz zu geben als Grundstückseigentümer darüber nachzudenken die Grundstücksfläche für ein weiteres Wohngebäude z.B. für die Kinder zu nutzen.

 

Vorschlag der Verwaltung wäre, dass zusammen mit einem Planungsbüro ggfs. mit dem Planungsbüro, welches für den Markt Neubrunn im Rahmen der angedachten Ausweisung eines Sanierungsgebietes tätig wird, die Bebauungspläne des Marktes Neubrunn nach möglichem Optimierungspotenzial durchzusehen und durch Planänderungen gegebene vielleicht gar nicht so offensichtliche Nachverdichtungspotenziale auszuschöpfen und veraltete Baufestsetzungen in diesem Zuge zu bereinigen.  

 

Die Überlegungen gehen dahin, dass momentan keine Überarbeitung der Bebauungspläne gewünscht wird. Große Grundstücke können, wenn Eigentümer dies wünschen, geteilt werden. Die Kosten dafür trägt dann der Grundstücksbesitzer. Im Falle einer Nachverdichtung fallen die Kosten beim Markt Neubrunn an.


Beschluss:

 

Es werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen der Bebauungspläne forciert. Die Problematik wird im Auge behalten und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.