Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Der Blumenweg erfährt im Bereich der angrenzenden Fl. Nrn. 67 – 95 der Gemarkung Böttigheim eine Flächenbereinigung. Der Weg wird auf eine Breite von rund 2 Metern zurückgenommen.

Es handelt sich im Bereich dieser Grundstücke um einen optischen Wiesenweg, welcher nur zur Rückwärtigen Erreichbarkeit der dortigen Anwesen dient. Der Weg ist in seiner derzeitigen gegebenen Breite für seinen „Erschließungszweck“ nicht notwendig, zumal er bereits teilweise durch die Anlieger mitgenutzt wird.

 

Die zukünftig der öffentlichen Nutzung rechtlich entzogenen Flächen sind nachfolgend rot dargestellt.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Für die bereits aus dem Straßengrundstück Blumenweg, Fl.Nr. 84/2 der Gemarkung Böttigheim, herausgemessen Fl. Nrn. 84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7 und 84/8 wird die Entwidmung eingeleitet.